Verbraucherinnen und Verbraucher können ab 24. März 2006 ihre
alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen
Sammelstellen abgeben. Von diesem Zeitpunkt an müssen die
Hersteller die dort gesammelten Geräte zurücknehmen und
entsorgen. Das sieht das Elektro- und Elektronikgerätegesetz
vor, das am 23. März 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde
(BGBl. I S. 762 f.).
Das Gesetz trat am 24. März 2005 in Kraft.
Mit dem Gesetz ist Deutschland einer der ersten
Mitgliedstaaten der
EU,
der die beiden EU-Richtlinien über die Entsorgung von Elektro-
und Elektronik-Altgeräten und die Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe in Neugeräten umgesetzt hat.
Verbraucherinnen und Verbraucher können die bewährten
kommunalen Sammelstrukturen,
z.B.
Wertstoffhöfe, nutzen. Die Hersteller müssen die Altgeräte dort
abholen und wiederverwenden oder entsorgen lassen.
Eine weitere Neuerung: Ab 1. Juli 2006 dürfen gemäß der
Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten bestimmte
Schwermetalle und bromierte Flammschutzmittel in neuen Geräten
nicht mehr verwendet werden.